1. Bei Bearbeitung dieses Abschnittes sind die Vereinbarungen deutscher Nahrungsmittelchemiker (Zeitschr. f. Untersuchung d. Nahrungs-u. Genußmittel 1907, 14, 65; 1908, 16, 6 u. f.; 1909, 18, 34) mit zugrunde gelegt.
2. Über die Erkennung der Bjestmilch vgl. unter „Beurteilung der Milch“ S. 281.
3. Das spezifische Gewicht des Milchserums, der Milchtrockensubstanz und der fettfreien Trockensubstanz pflegt zu betragen
4. Zeitschr. f. Untersuchung d. Nahrungs-u. Genußmittel 1911, 21, 129.
5. Ebendort 1910, 19, 720.