1. Diese Formulierung findet sich in dem Gutachten des Präsidenten des Bundes-rechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, über die Fachinformation in der Bundesrepublik Deutschland, April 1983, S. 22.
2. Programm der Bundesregierung zur Förderung der Information und Dokumentation (IuD-Programm) 1974–1977, Hrsg. vom Bundesminister für Forschung und Technologie, Bonn 1975. Vgl. dazu auch das obengenannte Gutachten, S. 3 ff., 12 ff., 15 ff., sowie Herbert Schwab, Das IuD-Programm aus heutiger Sicht. Voraussetzungen, Mängel, positive Ergebnisse, in: Nachrichten für Dokumentation 1981, S. 165–171.
3. Auch das erwähnte Gutachten ist dieser Sicht verhaftet, obwohl es Ent-scheidungshilfe für die Zukunft und nicht primär Kritik des IuD-Programms sein will.
4. 4. Arthur L. Sellier, Der Staat als Verleger? Ansichten eines traditionellen Informationsvermittlers zum IuD-Programm der Bundesregierung, in: Bertelsmann-Briefe, Heft 85 (1976), S. 30-38
5. 5. Staatliche Rechtsdokumentation - Gefahr f??r die juristische Fachliteratur, Stellungnahme der Verlegervereinigung Rechtsinformatik e.V. zum "Juristischen Informationssystem (JURIS)" des Bundesministeriums der Justiz, 1975.