1. Vgl. Stigler, G. J., Friedland, C, 1983, S. 240-241
2. Vgl. Berle, A.A, Means, G.C., 1932
3. Vgl. zu den folgenden Ausführungen: ebd., S. 112 ff.
4. Hier und im weiteren Verlauf der Untersuchung werden die Begriffe Unternehmen und Unternehmung synonym im Sinne einer Definition verwendet, die zum einen den juristischen Aspekt, zum anderen die finanzwirtschaftliche Seite der Wirtschaftseinheit in den Vordergrund stellt. Danach ist ein Unternehmen eine rechtliche Einheit in einer bestimmten Rechtsform, die weiterhin durch einen “durch Finanzierungsmaßnahmen bereitzustellenden Kapitaleinsatz” charakterisiert ist. Vgl. Grochla, E., 1978, S. 47
5. Vgl. etwa Lanier, R. J., 1970, S. 2