1. Nach Schätzungen werden etwa 85 % des bundesdeutschen Datenaufkommens über ausländische Netze abgewickelt; vgl. Kröger /Clasen /Wallbrecht, Internet jür Juristen, Neuwied 1996, S. 15 f.
2. Hobert, Datenschutz und Datensicherheit im Internet, Frankfurt a. M. 1998, S. 33.
3. Roßnagel, ZRP 1997, S. 26 (27).
4. Vgl. auch die Erwägungsgründe 58 und 61 der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr, Abl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1 (7): „Angesichts der globalen Dimension des elektronischen Geschäftsverkehrs ist dafür Sorge zu tragen, daß die gemeinschaftlichen Vorschriften mit den internationalen Regeln in Einklang stehen. […] Damit der elektronische Markt in einem globalisierten Umfeld wirksam funktionieren kann, bedarf es einer Abstimmung zwischen der Europäischen Union und den großen nichteuropäischen Wirtschaftsräumen mit dem Ziel, die Rechtsvorschriften und Verfahren kompatibel zu gestalten“.
5. Siehe dazu Hilpold, RIW 1998, S. 90 (91); Berrisch, K&R 2001, S. 562 (564). In einem künftigen ITA-II-Abkommen sollen darüber hinaus sog. „elektronische Verbrauchsgüter“ einbezogen und auch nicht-tarifäre Handelshemmnisse erfaßt werden.