1. Jahnke, StGB, Leipziger Kommentar, 5. Bd., 10. Aufl. 1989, Rdnr. 11 vor § 211 wertet die Diskussion zum einen als Modeerscheinung, zum anderen sieht auch er die Gefahr, dass die rechtliche Diskussion „sich in einer ziemlichen Distanz von der konkreten Situation in einem Sterbezimmer“ bewegt.
2. Vgl. dazu auch R. Zimmermann, Die Überlistung des Todes. Wozu der Mensch die Kunst erfand, 1998.
3. Sterben als der Weg in das „Paradies“ im Sinne der religionsgeschichtlich weltweit verbreiteten Vorstellung von einer ur- und unzeitlichen Stätte der Ruhe des Friedens und des Glücks.
4. Vgl. Szczesny (Hrsg.), Die Antwort der Religionen auf 31 Fragen, S. 219.
5. Laufs, NJW 1998, 3399 mit dem Bemerken, damit ginge eine verbreitete Grundstimmung einher, „der das Wohlbefinden als oberstes Ziel gilt.“