1. Hier und im Folgenden gilt CJC Dig. L, 16,1: „Verbum hoc ‘si quis’ tarn masculos quam feminas complectitur“.
2. Zu den statistischen Angaben vgl. auch im Folgenden: Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Hrsg.), Grund- und Strukturdaten 1994/95, S. 135, 137, 143 (Stand: WS 93/94). Zur Prognose der Studentenzahlen vgl.: Prognose der Studienanfänger, Studierenden und Hochschulabsolventen bis 2010, Statistische Veröffentlichungen der KMK, 124, Juni 1993.
3. Von den insgesamt 315 Hochschulen sind 60 in nichtstaatlicher, das heißt in kirchlicher oder privater Trägerschaft organisiert. Dabei handelt es sich jedoch, wie Christoph Führ (Die deutschen Hochschulen vor den Herausforderungen der neunziger Jahre, Deutscher Hochschulführer, hrsg. von der Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH in Zusammenarbeit mit der HRK, 54. Aufl., 1992, S. L XXXVI) mit Recht bemerkt, um kleine Hochschulen, die mit einer Gesamtzahl von rund 27.000 Studenten einen zahlenmäßig nur geringen Beitrag zur Hochschulausbildung leisten. Für das Jahr 1994 wird die Zahl der an nichtstaatlichen Hochschulen immatrikulierten Studenten mit 36.000 angegeben. Dazu vgl. F.A.Z. vom 5. August 1995.
4. Dazu vgl. Schiedermair, Hartmut, Die deutsche Universitätsreform im Jahr 1983, in: FS für HJ. Faller, München 1984, S. 236, mit Hinw. auf die Regierungserklärung des Bundeskanzlers Willy Brandt vom 28. Oktober 1969.
5. Zu den statistischen Angaben vgl. auch im Folgenden: Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Hrsg.), Grund- und Strukturdaten 1994/95, S. 137, 143.