1. Als „Riesenkinder“ bezeichnet man im allgemeinen Kinder mit einem Geburtsgewicht von mehr als 5000 g. Die größten bisher beobachteten Geburtsgewichte sind 12 000 g bei 76 cm Körperlänge (Bloch, zit. nach Gundobin, 1. c. S. 2), 11 500 g (Ortega, zit. nach Reisch) und 10 750 g (Beach).
2. Siehe Literaturverzeichnis und die Zusammenstellung bei Maron.
3. Zit. nach Gundobin S. 55.
4. D. h. das Jodbindungsvermögen des betreffenden Fettes, das im wesentlichen von dem Gehalt an ungesättigten Fettsäuren abhängig ist.
5. Vgl. auch S. 51.