1. Zu diesem Abschnitt ist der im Kaiserl. Gesundheitsamt bearbeitete „Entwurf zu Festsetzungen über Kaffee“ mit berücksichtigt worden. Berlin bei Julius Springer. 1915. Der Wortlaut der Ausführungen in diesem Entwurf ist in der Regel durch das Zeichen „ “angedeutet.
2. In Wirklichkeit werden Schwankungen im Coffeingehalt bei rohem Kaffee von 0,8–2,8%, bei geröstetem Kaffee von 0,86–2,9% angegeben. 2) Compt. rend. 1905, 141, 209.
3. Zeitschr. f. angew. Chemie 1909, 22, 1837.
4. Zeitschr. f. Untersuchung d. Nahrungs-u. Genußmittel 1908, 15, 705.
5. Ebendort 1908, 15, 702.