1. Vereinzelt werden auch Pflegekräfte persönlich zur Schadensersatzleistung verurteilt. OLG Oldenburg, Schwester/Pfleger 1997, 1035: Eigenhaftung einer Krankenschwester, die den Patienten mit Blutungen nach Tonsillektomie nach Hause geschick hatte, wegen Übernahmeverschuldens (u.a. zur Zahlung von 6.000 € Schmerzensgeld). Im Wesentlichen konzentriert sich die Eigenhaftung von Krankenhausbeschäftigten jedoch auf die Gruppe der Ärzte, auf die sich die folgenden Ausführungen beschränken.
2. Gamülscheg, ArbuR 1990, 167 ff.; Wohlgemuth, DB 1991, 910 ff.
3. BGHZ 108, 305 = VersR 1989, 1197; BGH VersR 1994, 477.
4. Lindacher, JuS 1986, 379, 381; Gottwald, JA 1982, 64, 65.
5. Vgl. Brox/Rüthers, Arbeitsrecht14 (1999), Rn.103.