Abstract
ZusammenfassungDie Umsetzung des von der DGSP e. V. in Auftrag gegebenen Positionspapiers mit Abschaffung der Schuldfähigkeitsbestimmungen (§§ 20, 21 StGB) und der psychiatrischen Maßregeln (§§ 63, 64 StGB) würde in Deutschland zur Folge haben, dass die weit überwiegende Mehrzahl psychisch kranker Rechtsbrecher aufgrund der Schwere des Anlassdelikts nun mit Freiheitsstrafen in Strafvollzugsinstitutionen untergebracht würde. Dort bestehen zwar Erfahrungen im Umgang mit psychisch Kranken, die jedoch im Justizvollzug aus verschiedenen Gründen eine schlechtere Versorgungsqualität und insbesondere geringere Rehabilitationschancen zu befürchten hätten. Aus Sicht des Autors sollte statt einer Abschaffung der psychiatrischen Maßregeln eine Flexibilisierung geschaffen werden, und auch zur Entlastung der psychiatrischen Krankenhäuser eine Revitalisierung der nie in Kraft getretenen Maßregel der Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt, wodurch die Maßregel der Sicherungsverwahrung abgeschafft werden könnte.
Funder
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Publisher
Springer Science and Business Media LLC
Subject
Law,Psychiatry and Mental health,Applied Psychology
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