Author:
Böckelmann Irina,Meyer Frank,Thielmann Beatrice
Abstract
ZusammenfassungDie SARS-CoV-2-Pandemie führte zu vielen Infektionen mit dem Virus und Erkrankungen an Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). Als Konsequenz davon war ein enormer Anstieg gemeldeter und anerkannter Berufskrankheiten (BK) und Arbeitsunfälle (AU) bei den Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen als Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu verzeichnen. Die Publikation hat das Ziel, die Unterschiede von BK oder AU aufzuzeigen und die aktuellen Daten zum BK-Geschehen aufzuarbeiten. Dabei wird auf Definitionen von BK und AU, die Unterschiede in den Voraussetzungen für eine Anerkennung im Sinne einer BK oder eines AU eingegangen. Des Weiteren werden die Leistungsansprüche dargestellt. Zuletzt werden statistischen Kennzahlen der BK nach Nr. 3101 und den AU dargestellt.Ergebnisse (Eckpunkte):– AU und BK sind nach § 7 SGB VII Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung.– In der Chirurgie wird wie spezifisch im übrigen Gesundheitswesen die Relevanz der SARS-CoV-2-Infektion mit ihrer Post-COVID beim Personal für die arbeitsmedizinische Vorsorge und als anzuerkennender Fall der gesetzlichen Unfallversicherung (BK oder AU) deutlich.– Maßgeblich für die Anerkennung sind die Dauer und die Intensität des Kontaktes (örtliche Nähe) – die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom 20.08.2020 sieht hier im Wesentlichen eine Kontaktdauer von mindestens 15 min bei einer räumlichen Entfernung von weniger als 1,5–2 m vor (weitere Aspekte: intensiverer kürzerer Kontakt, Anzahl der nachweislich infizierten Personen im engeren Tätigkeitsumfeld bzw. der üblichen Personenkontakte, räumliche Situation, Arbeitsweg, besondere Konstellationen).– Für die detaillierte Darstellung des Settings Chirurgie können keine Fallzahlen eruiert werden. – Bei der Begutachtung von COVID-19-Folgen bzw. „Post-COVID“ als BK bestehen noch immense Probleme und Herausforderungen, da zahlreiche Unsicherheitsfaktoren wie z. B. unzureichend gesichertes Wissen zum weiteren Langzeitverlauf über die Jahre oder das breit gefächerte Symptomspektrum die ärztliche Beurteilung der Folgen dieser Erkrankung erschweren.Schlussfolgerung: Die SARS-CoV-2-Pandemie stellt sich als eine besondere Herausforderung der Chirurgie mit fachspezifisch immanent intensiverem Patientenkontakt bzw. des gesamten Gesundheitswesens dar, die durchaus langanhaltende Veränderungen verursachte und deren adäquate gesundheitsbetreuerische wie auch versicherungsrechtliche Aufarbeitung der (fallspezifischen) Konsequenzen noch beträchtliche Anstrengungen und Ressourcen erfordern dürfte.
Funder
Universitätsklinikum Magdeburg
Publisher
Springer Science and Business Media LLC
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