1. Formularium instrumentorum ad usum Curiae Romanae. [1483]. Basel.
2. [Kees, Jacob Friedrich]. 1789. Allgemeines juristisch – praktisches Lehrbuch für Unstudirte[!], für Bürger und Bauern, wie sie sich für die Ränke schlechtdenkender Advokaten und Richter sichern können. Nebst einer Anweisung, alle Prozesse selbst leiten, und wo möglich selbst führen zu können. Cöthen: glandenbergische Buchhandlung.
3. Machholth, Alexander. 1560. Formular Oder Schreibebuch, Der gleichen zuuor also nie gesehen, noch gelesen, viel weniger im Druck ausgangen. Zu sampteinem sonderlichen mit angehengtem Process, Ersten zur güte, denn zu Recht, Und auffsletzte, drey peinliche Citationes, gegen einem Todschleger […]. Halberstadt: Fridrich Stumpbart.
4. Notariat, vnd Teutsche Rhetoric, Wes jeden Notarien, Schreibern, Procuratorn, Aduocaten, Gerichts, Raths, vnd Ampts Personen,oeder Verwaltern, In Reden vnd Schreiben, Jnn vnd Aussenhalb Gericht, Ihrer Practic, Handlung vnd Commission jeder Sachen, Contracten vnd Verbrieffungen […]. 1561. Frankfurt am Main: Ch. Egen. Erben.
5. Saur, Abraham. 1592. Breviarium ivris, Das ist: Ein nützliches Handbüchlein vnd kurtzer Aufzzog gemeiner Sachen, so täglich in Gerichts vnd Rechtsstädten, auch sonsten in Rathschlägen fürfallen […] durch M. Abraham Sawrn, verordneten Fürstlichen Hessischen Hoffgerichts Aduocaten vnd Procuratorn zu Marpurg etc. in Druck gebracht. Königsberg: Georg Osterberger.