1. Dieses Archiv Bd. III. S. 204 u. 205.
2. Zur grösseren Klarheit sei hier noch bemerkt, dass an diesem Zurückschieben der Arme ein etwa grösseres specifisches Gewicht des Rumpfes gegenüber dem der Arme der Frucht keinen Antheil haben kann. Denn das specifische Gewicht der Arme ist etwas grösser als das des Körpers.
3. Man erkennt dies auch aus anderen Angaben z. B. der (a. a. O. S. 203), dass in Folge des Aufrichtens (=Senkrechterstellens) des Uterus durch die Wehe bei Rückenlage der Frau “bei Schädellage der Frucht der Steiss derselben sich unter Krümmung der Wirbelsäule dem tiefliegenden Kopfe nähert wie er sich durch Krümmung der Wirbelsäule dem letzteren nähert, wenn die geborene Frucht vertical gehalten und nur an dem zu unterst gelegenen Axanende unterstützt wird”. Man mag einmal ein unter der Geburt abgestorbenes, frischgeborenes (also noch ganz schlaffes) Kind im warmen Wasser vollständig untergetaucht von einer schiefen Lage von 60° gegen die Horizoutale in die Verticale bringen, und mag beide Male die Länge der Frucht messen. Der Unterschied ist fast 0. Bei einem lebenden Kinde mit natürlicher Elasticität der Muskeln ist er wirklich 0. Man bedenke auch nur: Selbst wenn das ganze Gewicht des Kindes darauf verwendet würde, den Steiss nach dem Kopfe hin zu drücken, wenn man sich also das ganze Gewicht des Kindes im Fruchtwasser von 120 Gm. auf den Steiss gelegt denkt, so würden bei einer Neigung der Frucht von 60° gegen den Horizont jene 120 Gm. noch eine drückende Wirkung von 104 Gm. haben (denn der sin. 60°=0,866 d. i. von 120 Gm. 103,9 Gm.). Der Unterschied von 16 Gm. Belastung wirkt auf die Länge der Fruchtaxe eines lebenden Kindes durchaus nicht merklich ein. Bei dem sogenannten Aufrichten des Uterus aber, von welchem Lahs spricht, ist die Winkeldifferenz durchaus nicht 30°, also auch ein etwaiger Effect des Aufrichtens um vieles geringer, als er bei 30°. Winkeldifferenz sein könnte. In Wahrheit beträgt das Aufrichten des Uterus durch die Wehe höchsers 10°, bei Rückenlage von circa 40° zu 50°. Das halbe Gewicht der Frucht (=60 Gm.) drückt die Steisshälfte bei 50° Neigung mit 46, bei 40° mit 38,6 Gm. nach der Kopfhälfte hin. Die Differenz von 7,4 Gm. ändert die Krümmung des Fruchtbogens nicht.
4. Wir sehen hier natürlich von den in Rede stehenden Querlagen ab, bei denen der Raum für die einzuführende Hand gewissermassen schon präformirt ist.
5. Wir werden später sehen, dass sie nicht ganz gleichgeblieben ist.