1. Gans: Z. Neur.80, 10 (1922). Als erster hat wohlRichter (Z. Neur.38, 127 [1918]) einen Fall mit Stirnhirnschwund für erblich gehalten, allerdings, wie ich glaube, auf Grund falscher Indizien. Er erschloß die Heredodegeneration aus dem Ergriffensein der ektodermalen Elemente und der Anwesenheit von geschwollenen Nervenzellen nach derSchafferschen Theorie. Ich bemerke hierzu nur, daß die von mir untersuchten Brüder gerade keine Zellschwellungen hatten.
2. Grünthal, E.: Z. Neur.129, 350 (1930).
3. Entres: Allg. Z. Psychiatr.94, 222 (1931).