1. Deutsche med. Wochenschrift 1902,28, 89.
2. Von der Thatsache, dass nach dem Abdestilliren aller in freier Form vorhandenen schweifligen Säure durch den Zusatz von Phosphorsäure wirklich, noch weitere kleine Mengen schweifliger Säure in Freiheit gesetzt werden, haben wir uns durch eine Anzahl fraktionirter Destillationen überzeugt. Wir unterwarfen 50 g Substanz zunächst einfach mit Wasser der Destillation im Kohlensäurestrome und legten nach jeder Stude eine neue Volhard'sche Röhre mit Jodlösung vor. Nach der fünften Fraktionirung wurdes die Obstmasse angesäuert, und dann noch ein sechstes Destillat aufgenfangen. Um einen Ueberblick über den Verlauf
3. Auch bei diesen beiden Proben war die schweflige Säure grösstentheils im freien Zustande vorhanden. Die direkte Destillation (ohne Säurezusatz) ist aber nicht ausgeführt worden.
4. Heft II S. 144, Gemüse- und Fruchtdauerwaaren: «Der Zusatz von Konservirungsmitteln mit Ausnahme von Kochsalz, Zucker und Essig ist zu beanstaden, wenigstens soll die Anwendung anderer Konservirungsmittel nur gegen Deklaration gestattet sein. Schweflige Säure ist auf alle Fälle zu beanstanden».
5. Veröffentl. Kais. Gesundheitsamt. 1902,6, 160.