1. German Medical Association. (2019). Ärztestatistik 2019.
2. Miani, C., Hinrichs, S., Pitchforth, E. et al. (2015). Best practice: Medizinische Aus- und Weiterbildung aus internationaler Perspektive. RAND Corporation.
3. LAG, Baden-Württemberg. (2015). Voraussetzung für eine Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Arzt in Weiterbildung ist nach § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG, dass die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung dient. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags zu diesem Zweck eine Weiterbildungsplanung erstellen muss, die zeitlich und inhaltlich auf die konkrete Weiterbildung zugeschnitten ist. Die Planung muss nicht Inhalt der (schriftlichen) Befristungsabrede sein
4. sie muss aber objektiv vorliegen. openJur 2015, 19265.
5. Knichwitz, G., & Wenning, M. (2009). Gehen Deutschland die Anästhesisten aus. Anästh Intensivmed, 50, 276–282.