1. Man könnte hier einwenden, dass die Schuldenbremse für den Bund erst ab 2016 und für die Länder erst ab 2020 bindend wird. Der Bund hat seinen Haushalt aber bereits 2014 ausgeglichen. Unter den Bundesländern haben viele die Schuldenbremse ebenfalls bereits früh in ihren Landesverfassungen oder ihren Haushaltsordnungen verankert.
2. Die Angaben beziehen sich auf das Jahr 2017, dem letzten Zeitpunkt, zu dem das Statistische Bundesamt Daten vorliegen hat.
3. G. Kirchgässner: The debt brake of the German states: a faulty design, in: Constitutional Political Economy, 28. Jg. (2017), H. 3, S. 257–269.
4. Die Variation in den Grunderwerbsteuersätzen zwischen den Bundesländern und innerhalb einzelner Bundesländer nach Regierungswechseln zeigt, wie unterschiedlich insbesondere parteipolitisch anders zusammengesetzte Landesregierungen seit 2007 von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen, die Gewerbesteuersätze frei zu wählen, vgl. dazu M. Krause, N. Potrafke: The real estate transfer tax and government ideology: Evidence from the German states, CESifo Working Paper, Nr. 6491, 2017.
5. F. Heinemann, M.-C. Moessinger, M. Yeter: Do fiscal rules constrain fiscal policy? A meta-regression analysis, in: European Journal of Political Economy, 51. Jg. (2018), H. C, S. 69–92.