Abstract
ZusammenfassungDie Tragkraft der Rechtsnormen, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Schwangerschaftsabbruch
gelten, ist fraglich geworden. Künftig wird der Sachverhalt außerhalb des Strafrechts zu regeln
sein. Abbrüche, die Schwangere aufgrund ihrer reproduktiven Autonomie in Betracht ziehen, sollten
über die Dreimonatsfrist hinaus möglich werden. Hiervon ausgehend ergibt sich für den Gesetzgeber
noch weiterer Klarstellungs- und Regelungsbedarf.
Publisher
Springer Science and Business Media LLC
Subject
Health Policy,Issues, ethics and legal aspects
Cited by
1 articles.
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