Abstract
Zusammenfassung
Hintergrund und Fragestellung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind Instrumente zur Stärkung der Patientenautonomie. Palliativmedizinische Dienste bieten entsprechende Beratung für Patient:innen und Angehörige an. Gegenstand der vorliegenden Studie ist es, den Beratungsbedarf von lebensbedrohlich erkrankten Patient:innen zu erfassen.
Studiendesign und Untersuchungsmethode
Diese prospektive Beobachtungsstudie erfasste stationäre Patient:innen mit einer palliativmedizinischen Mitbehandlung. Es wurden patientenbezogene Faktoren ermittelt, die mit dem Vorliegen von Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung assoziiert waren. Zusätzlich erfolgten Fokusgruppeninterviews mit Mitgliedern des Konsildiensts zur Ermittlung von Barrieren zur Erstellung von Vorsorgeverfügungen.
Ergebnisse
Insgesamt wurden 294 Patient:innen eines palliativmedizinischen Diensts mit einem medianen Alter von 67 Jahren eingeschlossen, davon 69 (23 %) intensivmedizinisch behandelte Patient:innen. Insgesamt 98 (33 %) Patient:innen hatten eine Patientenverfügung, 133 (45 %) eine Vorsorgevollmacht. Es verstarben 52 Patient:innen (17,7 %) im Krankenhaus. Lediglich das Alter sowie der Familienstand waren mit dem Vorhandensein von Verfügungen assoziiert. Fokusgruppeninterviews erarbeiteten folgende Barrieren: Informationsdefizite, Sorgen vor einem Therapieabbruch, Autonomieverlust sowie den Wunsch, Belastung der Familie bzw. Patientenvertreter zu vermeiden.
Diskussion
Es zeigt sich, dass auch in dieser schwer erkrankten Population die Mehrheit keine Vorausverfügung trifft. Um Hürden abzubauen, ist eine verbesserte Aufklärung und Beratung über Vorausverfügungen notwendig, insbesondere in spezifischen Situationen der eigenen Urteilsunfähigkeit.
Funder
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Publisher
Springer Science and Business Media LLC
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