Abstract
ZusammenfassungDas Self-Tracking – und natürlich auch das gesundheitsbezogene Self-Tracking – übt einen Einfluss auf diejenigen aus, die es betreiben. Dieser Einfluss kann (muss aber nicht notwendigerweise) eine Gefahr für die Autonomie der sich selbst trackenden Personen darstellen.Die Wahrscheinlichkeit ist nicht gering, dass das Self-Tracking mit einer der drei Bedingungen in Konflikt gerät, die nach Beauchamp, Faden und Childress für Autonomie anzusetzen ist: mit der Freiwilligkeitsbedingung. Auf der Grundlage einer Unterscheidung zwischen verschiedenen Formen von manipulierenden Einflüssen – leicht kontrollierenden und substanziell kontrollierenden – argumentiere ich dafür, dass das gesundheitsbezogene Self-Tracking häufig einen leicht kontrollierend manipulativen Einfluss hat, dass dieser aber auch das Ausmaß eines substanziell kontrollierend manipulativen Einflusses und sogar Formen des Zwangs annehmen kann.Substantiell manipulierendes sowie Self-Tracking, das mit Zwang verbunden ist, stellt eine Verletzung der Freiwilligkeitsbedingung von Autonomie dar. Diese Gefahr einer Autonomieverletzung gilt es bei der Beurteilung von gesundheitsbezogenem Self-Tracking zu berücksichtigen.
Publisher
Springer Science and Business Media LLC