1. cf. z. B. Stock, Graefes Arch. LVI. Igersheimer, Graefes Arch. LXXVI. Axenfeld und Stock, Deutsche med. Woch. 1911. p. 391. (retinale Perivasculitis, speziell Periphlebitis — ob bazillär oder toxisch?) etc. etc.
2. Die bazilläre Natur des Lichen scrophulosorum war von Jacobi auf Grund seines Bazillenbefundes von vornherein behauptet worden. Für die Tuberkulide im allgemeinen haben Haury und ich sie unabhängig von einander im Jahre 1899 (Berl. klin. Woch. 1899) verteidigt, Darier 1900. Man kann also nicht mit Gougerot (Gazette des hôp. 85. Année p. 186) sagen, daß ich sie nach Haury und Darier adoptiert habe.
3. Ich denke hier vor allem an Zieler, der in Anlehnung an Orth die Definition der Tuberkulose augenscheinlich viel weiter fassen möchte. Auch Lewandowsky bezeichnet als Hauttuberkulose „jede Erkrankung der Haut, die durch den Tuberkelbazillus oder dessen Derivate verursacht wird” — also auch die kutanen Tuberkulin-Reaktionsherde. Unter dem Begriff der Tuberkulose im ganzen müssen wir gewiß alle möglichen Wirkungen des Tuberkelbazillus umfassen. Wenn wir aber von der Tuberkulose eines Organs sprechen, so verbinden wir damit m. E. immer den Begriff der Infektion dieses Organs.
4. Auch Werthers Vorschlag, den Lichen scrophulosorum und die anderen papulo-miliaren Formen als benigne Hauttuberkulosen, die mit einfach entzündlichen Veränderungen als hämatogene Dermatosen bei Tuberkulose, als Tuberkulide im engeren Sinne abzusondern (D. dermat. Ges. Frankfurt 1908), ist nicht akzeptabel (Übergängel Benignität auch vieler Lupusfälle etc.).
5. Das wird von Bornardeau (Dermat. Woch. Bd. LVI. p. 660) behauptet und ist nach den tierexperimentellen Befunden Liebermeisters an Nerven tuberkulöser Individuen gar nicht unwahrscheinlich.