Assistierte Suizide in München – eine Analyse vorliegender Gutachten

Author:

Schäffer B.,Peschel O.,Graw M.,Gleich S.

Abstract

Zusammenfassung Hintergrund Die Autoren hatten in 3 vorangehenden Publikationen dieser Fachzeitschrift erste Daten zu assistierten Suiziden (AS) in München vorgestellt. Ergänzend wird nun die Qualität vorliegender Gutachten von AS-Fällen untersucht. Methode Alle Münchner Todesbescheinigungen vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2023 wurden auf AS-Sterbefälle geprüft. Waren in den korrespondierenden staatsanwaltschaftlichen Akten Gutachten enthalten, wurden diese AS-Fälle anonymisiert und deskriptiv ausgewertet. Ergebnisse Psychiatrische Erkrankungen mit einem potenziellen Einfluss auf die Freiverantwortlichkeit wie Depressionen, kognitive Einschränkungen und Demenz lagen bei knapp 24 %, 3 % bzw. 7 % der Fälle vor. In diesen Fällen wurden in weniger als der Hälfte Fachgutachter aus Psychiatrie oder Psychologie beauftragt. In fast zwei Dritteln der Fälle handelte es sich bei Gutachter, assistierendem Arzt und Leichenschauer um dieselbe Person. Fast ein Fünftel der Gutachten wurde von den Autoren lediglich als Attest eingestuft. Nur in etwa zwei Dritteln der Fälle waren die Nennung von Alternativen zum AS und die Überprüfung der körperlichen Voraussetzungen für die Tatherrschaft des Suizidwilligen dokumentiert. Diskussion Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Freiverantwortlichkeit als Voraussetzung für die Straffreiheit eines AS umfasst nach fachlicher Bewertung der Autoren: 1. kompetente Begutachtung der Einwilligungsfähigkeit, 2. ergebnisoffene, umfassende, frühzeitige und ggf. interdisziplinäre Aufklärung, 3. transparente Vorbereitung des AS mit Trennung der Rollen von behandelndem und aufklärendem Arzt, Gutachter, assistierendem Arzt sowie Leichenschauer und 4. ausreichende Reflexionsphasen für den Suizidenten. Eine Überprüfung der Eignung der Gutachter wäre wünschenswert. Jedenfalls bei Anhaltspunkten für mangelnde Freiverantwortlichkeit sollten Fachärzte für Psychiatrie miteinbezogen werden. Gutachten sollten standardisiert abgefasst werden.

Funder

Ludwig-Maximilians-Universität München

Publisher

Springer Science and Business Media LLC

Reference23 articles.

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