Author:
Schäffer B.,Peschel O.,Graw M.,Gleich S.
Abstract
Zusammenfassung
Hintergrund
Die Autoren hatten in 3 vorangehenden Publikationen dieser Fachzeitschrift erste Daten zu assistierten Suiziden (AS) in München vorgestellt. Ergänzend wird nun die Qualität vorliegender Gutachten von AS-Fällen untersucht.
Methode
Alle Münchner Todesbescheinigungen vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2023 wurden auf AS-Sterbefälle geprüft. Waren in den korrespondierenden staatsanwaltschaftlichen Akten Gutachten enthalten, wurden diese AS-Fälle anonymisiert und deskriptiv ausgewertet.
Ergebnisse
Psychiatrische Erkrankungen mit einem potenziellen Einfluss auf die Freiverantwortlichkeit wie Depressionen, kognitive Einschränkungen und Demenz lagen bei knapp 24 %, 3 % bzw. 7 % der Fälle vor. In diesen Fällen wurden in weniger als der Hälfte Fachgutachter aus Psychiatrie oder Psychologie beauftragt. In fast zwei Dritteln der Fälle handelte es sich bei Gutachter, assistierendem Arzt und Leichenschauer um dieselbe Person. Fast ein Fünftel der Gutachten wurde von den Autoren lediglich als Attest eingestuft. Nur in etwa zwei Dritteln der Fälle waren die Nennung von Alternativen zum AS und die Überprüfung der körperlichen Voraussetzungen für die Tatherrschaft des Suizidwilligen dokumentiert.
Diskussion
Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Freiverantwortlichkeit als Voraussetzung für die Straffreiheit eines AS umfasst nach fachlicher Bewertung der Autoren: 1. kompetente Begutachtung der Einwilligungsfähigkeit, 2. ergebnisoffene, umfassende, frühzeitige und ggf. interdisziplinäre Aufklärung, 3. transparente Vorbereitung des AS mit Trennung der Rollen von behandelndem und aufklärendem Arzt, Gutachter, assistierendem Arzt sowie Leichenschauer und 4. ausreichende Reflexionsphasen für den Suizidenten. Eine Überprüfung der Eignung der Gutachter wäre wünschenswert. Jedenfalls bei Anhaltspunkten für mangelnde Freiverantwortlichkeit sollten Fachärzte für Psychiatrie miteinbezogen werden. Gutachten sollten standardisiert abgefasst werden.
Funder
Ludwig-Maximilians-Universität München
Publisher
Springer Science and Business Media LLC
Reference23 articles.
1. BGH (2022) Abgrenzung von Tötung auf Verlangen und Suizidbeihilfe, Beschluss vom 28.6.2022 (6 StR 68/21). NJW 2022, 3021
2. Boetticher A, Nedopil N, Bosinski H et al (2007) Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 1:3–9. https://doi.org/10.1007/s11757-006-0002-8
3. BVerfG (2020) Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15. https://www.bverfg.de/e/rs20200226_2bvr234715.html. Zugegriffen: 2. Apr. 2023
4. Cording C, Saß H (2022) Die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung für einen assistierten Suizid – Ein Diskussionsbeitrag aus forensisch-psychiatrischer Perspektive. NJW 2020, 2695
5. Deutsch E, Spickhoff A (2014) Medizinrecht. Springer, Berlin, S 292 ff https://doi.org/10.1007/978-3-642-38149-2