Affiliation:
1. Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Bankrecht der Universität zu Köln
Abstract
Durch die Wohlverhaltensregeln nach §§31 ff WpHG ist der Pßichtenkreis für Wertpapierdienstleistungsunternehmen nunmehr (auch) gesetzlich geregelt. Streitig ist jedoch, inwieweit die Verhaltenspflichten, die neben aufsichtsrechtlichen Zwecken auch dem Anlegerschutz dienen, bei Verstößen Haftungsansprüche des einzelnen Anlegers begründen. Der nachfolgende Beitrag nimmt eine rechtssystematische Einordnung der §§31 ff WpHG vor und erörtert die Zulässigkeit einer Freizeichnung von den Verhaltenspflichten
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1. Non-contractual Liability;Studies in European Economic Law and Regulation;2020
2. Contractual Liability;Studies in European Economic Law and Regulation;2020
3. Implementation of the MiFID and MiFID II Conduct of Business Rules in the Member States;Studies in European Economic Law and Regulation;2020