Selbstbegünstigung als Konzept des Marktmissbrauchs unter Art. 102 AEUV. Das Grundsatzurteil des EuG zu Google Shopping als Initialzündung für einen Wandel in der Digitalwirtschaft? – Anmerkung zum Urteil des EuG v. 10.11.2021, Rs. T-612/17 (Google und Alphabet/Kommission [Google Shopping])
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Published:2022
Issue:2
Volume:57
Page:253-270
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ISSN:0531-2485
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Container-title:Europarecht
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language:
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Short-container-title:EuR
Author:
Achleitner Ranjana Andrea
Abstract
Das Urteil des EuG in der Rs. Google Shopping ist ein wichtiger Etappensieg für die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission. Hiermit wurde der Beschluss der Europäischen Kommission, in dem das Verhalten von Google im Zusammenhang mit seinem Preisvergleichsdienst als wettbewerbswidrig gem. Art. 102 AEUV eingestuft wurde, im Wesentlichen bestätigt (bezgl. der Märkte für spezialisierte Preisvergleichsdienste). Mit dem Urteil liegt nunmehr eine Grundsatzentscheidung des EuG über die kartellrechtliche Einordnung einer Selbstbegünstigung durch marktbeherrschende Unternehmen vor. Das EuG verortet die Praktiken von Google nicht in der Essential-Facility-Doktrin, gleichwohl bezeichnet es Google als „Quasi-wesentliche-Einrichtung“. Die Selbstbegünstigung durch Google wird vom EuG als Leveraging, das auf einer Ungleichbehandlung basiert, eingestuft. Mit dem Urteil geht überdies ein wichtiges Signal in Richtung des künftigen Digital Markets Act aus, durch den die Praktiken einer Selbstbegünstigung von Gatekeepern rigoros sanktioniert werden sollen.
Subject
Applied Mathematics,General Mathematics
Cited by
1 articles.
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1. Competition Cases in the Digital Economy;Studies in European Economic Law and Regulation;2023