Affiliation:
1. Klinik für Hautkrankheiten, Universitätsklinikum Jena
2. Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, Hannover
Abstract
ZusammenfassungEine Patientin wurde vom Hausarzt aufgrund einer Rhinitis allergica mittels einer Injektion mit Triamcinolon intramuskulär im Bereich des Oberarms behandelt. Im Injektionsbereich wurde 9 Monate später eine 5 cm im Durchmesser große Lipathrophie nachgewiesen. Die Schlichtungsstelle bejahte einen ärztlichen Behandlungsfehler. Die parenterale Verabreichung von Kortikosteroiden vom Typ Triamcinolon-Depot sollte Situationen vorbehalten bleiben, in denen eine lokale bzw. orale Therapie nicht durchführbar oder kein ausreichender Therapieeffekt zu erzielen ist; es war jedoch weder die Schwere der allergischen Rhinitis noch eine vorherige Behandlung mit laut Fachstandard zunächst empfohlenen lokalen bzw. systemischen Antiallergika dokumentiert. Zudem war maßgeblich für die Verursachung der Komplikation einer aseptischen Lipatrophie die fehlerhafte Injektionstechnik sowohl bez. der Tiefe als auch des Injektionsortes zu beanstanden.Die intra- und/oder subkutane Injektion einer Triamcinolon-Kristallsuspension hat ein hohes Risikopotenzial, eine langanhaltende Atrophie der Dermis oder des subkutanen Fettgewebes zu verursachen. Die gluteal tief intramuskuläre Anwendung von Triamcinolonacetonid für die Therapie der allergischen Rhinitis ist nur zugelassen, wenn diese einen schweren Verlauf zeigt und eine leitliniengerechte Lokaltherapie versagt hat. Diese Indikationseinschränkungen sollten streng beachtet und Patienten über das Nebenwirkungspotenzial der Therapie rechtswirksam aufgeklärt werden.
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