1. Von wegen! E 260 ist Essig und wird seit Menschengedenken in der Küche verwendet, vom Salat bis zum Linseneintopf, von süß-sauren Eiern bis zum Bismarckhering.
2. Zulassungsverordnung: www.gesetze-im-internet.de/zzulv_1998/ index.html; Kennzeichnungsverordnung: http://bundesrecht.juris.de/ bundesrecht/lmkv/gesamt.pdf; Verkehrsverordnung: http://bundesrecht.juris.de/zverkv_1998/.
3. Einzelne Mitgliedsstaaten können Zusatzstoffe in traditionellen Produkten verbieten, z.B. darf das nach deutschem Reinheitsgebot gebraute Bier keine Zusatzstoffe enthalten.
4. Umgekehrt könnten innovationsfreudige Molekularköchinnen und -köche lebensmittelrechtlich völlig korrekt mit E 939 gefüllte und im Raum dahinschwebende Windbeutel herstellen. Und warum nicht Sahne mit einem 2:1-Gemisch von E 949 und E 948 steif schlagen und damit eine Eisbombe krönen? Diese Sahne hätte den Namen Schlagsahne wirklich verdient und die nach der Explosion herumfliegenden Eis-Sahne-Portionen würden jedes Menu zu einem unvergesslichen Event machen.