Affiliation:
1. Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre , Julius-Maximilians-Universität Würzburg , Sanderring 2 , Würzburg Germany
Abstract
Zusammenfassung
Einkommen aus Human- und Sachkapital werden steuerrechtlich sowohl in nationalen als auch in grenzüberschreitenden Sachverhalten unterschiedlich behandelt. Dem Grundsatz des Äquivalenzprinzips folgend soll mit der Besteuerung von Einkommen und Vermögen ein pauschalierter Ausgleich für die Nutzung staatlicher Leistungen erhoben werden. Bei Unternehmen wird so die Besteuerung der stillen Reserven begründet, wenn diese Wirtschaftsgüter ins Ausland übertragen oder ihren Sitz verlegen. Beim Wegzug natürlicher Personen werden ebenfalls die stillen Reserven des Sachkapitals besteuert, nicht jedoch das Humankapital. Dies stellt insbesondere bei Hochschulabsolventen eine steuerliche Ungleichbehandlung dar, da der Zugang zu Hochschulbildung weitestgehend steuerfinanziert ist. Sofern nach dem Ende des Studiums ein Wegzug ins Ausland erfolgt, wird diese staatlich geförderte Humankapitalakkumulation im Staat des Kapitalerwerbs nicht besteuert.
Maximilian Hubmann greift die unterschiedliche Besteuerung von Human- und Sachkapital in Deutschland auf und untersucht, inwiefern (Un-)Gleichbehandlung vorliegt. Insbesondere wird aufgezeigt, dass Asymmetrien in der Wegzugsbesteuerung vor dem Hintergrund des Äquivalenzprinzips und des Leistungsfähigkeitsprinzips nicht gerechtfertigt sind.
Subject
Political Science and International Relations,Geography, Planning and Development