1. Leider sind die wenigen klinischen Angaben, die wir erhalten konnten, nicht ausreichend, um uns eine Vermuthung darüber zu gestatten, ob etwa in allen diesen Fällen der Verlauf ein nicht allzu maligner, die Neigung zu Secundäraffectionen eine relativ geringe sei.
2. Sattler, die Cylindrome 1874. Ich beabsichtige nicht, hier in die Discussion der unter der Bezeichnung Cylindrome veröffentlichten Befunde einzutreten; man hat unter diesem Namen die verschiedensten Dinge oft von ganz heterogener Natur beschrieben und es wird nöthig sein, erst ein viel grösseres Material zu sammeln, ehe eine gerechte kritische Sichtung desselben möglich sein wird.
3. Man hat von den gegenüberstehenden Parteistandpunkten aus versucht, jede dieser beiden Kategorien von Geschwülsten, die eine aus den Lymphcapillaren, die andere vom Epithel ausgehend, von den eigentlichen Krebsen zu trennen und als „Lymphangiome” einerseits, andererseits als „Epitheliome” besonders zu rubriciren. Indessen haben wir doch ein so grosses practisches Interesse daran, die unschädlichen Epithelgewächse von den bösartigen „Epithelkrebsen” schon durch den Namen zu unterscheiden (und ebenso bei den Lymphangiomen), dass wir vorläufig wohl oder übel bei der bisherigen Nomenclatur „Krebs” stehen bleiben müssen. Es ist in der That bis jetzt nicht durchzuführen, die Tumoren nach streng genetischen Gesichtspunkten einzutheilen, so sehr auch zugegeben werden muss, dass dies ideal das einzig richtige Eintheilungsprincip ist. Wir sind eben leider nur in einer kleinen Minderzahl der Falle im Stande, die Genese derselben mit einiger Sicherheit zu bestimmen, und dann jedenfalls nur nach eingehenden mühsamen Untersuchungen. Die Zeiten, in denen man nur ein Stückehen Geschwulst unter das Mikroskop zu legen brauchte, um dann sofort mit beneidenswerther Sicherheit die histologische Entwickelungsgeschichte desselben zu erschliessen, sind für immer vorüber. Die heftige Opposition, welche schon früher gegen diese Art „pathologischer Entwickelungsgeschichte” erhoben wurde, hat sich, in Folge der seitherigen nenen Erfahrungen über Herkunft der Zellen und Gewebe, mehr und mehr als berechtigt erwiesen. Die Mehrzahl der pathologischen Anatomen wird wohl heutzutage zugeben, dass die alte Methode, die Genese von Tumoren, z. B. von Krebsen kurzer Hand zu construiren, jetzt verlassen werden muss, nachdem man die grosse Mannigfaltigkeit der möglichen Ausgangspunkte kennen gelernt hat. In gewissen Fällen und in gewissen Reihen von Fällen wird man sich wohl mit grosser Wahrscheinlichkeit nach einer oder der anderen Richtung hin entscheiden können; in anderen Fällen dagegen und wohl den meisten, wird man am besten thun, für jetzt auf genetische Speculationen zu resigniren und darauf zu verzichten, eine „Entwickelungsgeschichte” zu construiren, von der man von vornherein weiss, dass sie einem ernsthaften Angriff gegenüber nicht Stich hält. Danach steht also für uns fest, dass eine nach genetischen Grundsätzen aufgestellte Eintheilung der Geschwülste bislang, um einen Ausdruck Henle zu gebrauchen, als „mindestens verfröht” abgelebnt werden muss. Speciell kann nicht zugegeben werden, dass nur diejenigen Tumoren als Krebse gelten sollten, bei denen eine entwickelung aus präexistentem Epithel entweder factisch oder wenigstens als möglich nachgewiesen sei. Im hiesigen Institut sind innerhalb der letzten Jahre mehrere Fälle beobachtet worden, deren Bezeichnung als ächte Carcinome in gar keiner Weise angezweifelt werden konnte und bei denen die genaueste Untersuchung nachwies, dass die Tumorentwickelung in durchaus keiner Beziehung zu präexistentem Epithel stand; insbesondere waren dies z. B. Fälle von unzweifelhaft primärer multipler Carcinose des Peritoneums und der abdominalen Lymphdrüsen.