Abstract
ZusammenfassungGentherapien, sei es in Gestalt der Genaddition oder der Genomeditierung, an körpereigenen, d. h. somatischen Zellen, unterliegen zunächst den allgemeinen medizinrechtlichen Anforderungen. Gleiches gilt für die somatische Zelltherapie. Neben der aufgeklärten Einwilligung (Informed Consent) des Patienten oder der vertretungsberechtigten Personen (Eltern, Betreuer etc.) setzen diese Therapieformen vor allem eine Risiko-Nutzen-Analyse voraus. Diese hat sich am Schweregrad und dem Verlauf der zu behandelnden Erkrankung, an möglicherweise verfügbaren Therapiealternativen sowie an den Erfolgsaussichten einer (ggf. unerprobten) zell- oder gentherapeutischen Maßnahme zu orientieren. Seit 2013 sind beide Aspekte ausführlich im Zivilrecht (§§ 630d, 630e BGB) geregelt. Soweit es sich bei der Zell- oder Gentherapie um einen Heilversuch, d. h. um die Erzielung eines konkreten Therapieerfolgs durch einen gezielten, aber noch unerprobten Therapieversuch handelt, muss sich der Arzt zudem einer berufsethischen und berufsrechtlichen Beratung durch eine Ethikkommission unterziehen.
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
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