Abstract
ZusammenfassungDie Anzahl transidenter Menschen, die sich mit dem Wunsch nach geschlechtsangleichenden Maßnahmen vorstellen, ist, ebenso wie die öffentliche Wahrnehmung des Themas, in den letzten Jahren angestiegen. Trotz einer zunehmenden Akzeptanz verläuft die medizinische Versorgung Betroffener häufig nicht optimal. Aufgrund der weitreichenden und teilweise irreversiblen Konsequenzen sollte eine geschlechtsangleichende Hormontherapie nur bei Erreichen aller notwendigen Voraussetzungen im Konsens mit dem behandelnden Psychiater bzw. Psychotherapeuten und nach ausführlicher Aufklärung durch einen erfahrenen Arzt eingeleitet werden. Vor Therapiebeginn muss ein umfangreiches Screening auf etwaige Risikofaktoren erfolgen und Komorbiditäten sollten adäquat behandelt werden. Die Behandlung erfolgt gemäß der vorliegenden Leitlinienempfehlungen bei Transidentität von Mann zu Frau mit 17β-Estradiol oder 17β-Estradiolvalerat in Kombination mit Cyproteronacetat oder Spironolacton als Antiandrogen, bei Transidentität von Frau zu Mann mit transdermalen oder intramuskulären Testosteronpräparaten. Regelmäßige klinische und laborchemische Verlaufskontrollen auf erwünschte und mögliche unerwünschte Wirkungen der Therapie sind ebenso wie gynäkologische bzw. urologische Früherkennungsuntersuchungen dauerhaft notwendig. Vor Therapiebeginn sollte eine Aufklärung und Beratung zu Fragen der Fertilität und Schwangerschaftsverhütung erfolgen.Die geschlechtsangleichende Hormontherapie stellt einen wesentlichen Pfeiler der medikamentösen Geschlechtsangleichung dar und mehrere Studien belegen eindeutig ihre positive Auswirkung auf die Lebensqualität der Betroffenen. Bei sorgfältiger Beachtung der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen weist die Therapie ein akzeptables Risikoprofil auf.
Funder
Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main
Publisher
Springer Science and Business Media LLC