1. Mayer-Maly, Commercium, Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis LXX (2003), 1.
2. Goethes Freund Christian Gottlob Voigt notierte unter dem 16. Oktober 1807 in seinem Reisejournal: „Ich sah noch denselben Abend (10. Oktober) Goethe, ließ mich bei Hofe melden und ging ins Schauspiel, wo ich noch den Herzog traf... Am Sonntag (11. Oktober) habe ich den ganzen Morgen bei Goethe zugebracht. Sah seinen Sohn, dessen Äußres sehr gefällig ist und den er sehr lieb hat. Er soll nun in Heidelberg das Recht studieren, c.a. d. le Code Napoleon“ (abgedruckt zB bei R. Grumach (Hrsg), Goethe. Begegnungen und Gespräche VI, 1999, 354).
3. 2. Savigny, Vom Beruf unserer Zeit f??r Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (1814)
4. 3. den Anlass lieferte Anton Friedrich Justus Thibaut, der f??r ein einheitliches deutsches b??rgerliches Gesetzbuch pl??diert hatte (??ber die Notwendigkeit eines allgemeinen b??rgerlichen Rechts f??r Deutschland, 1814)
5. 4. dazu auch Mayer-Maly, Rechtsphilosophie (2001), 35.