1. Gumz, W.: Vereinfachung der Verbrennungsrechnung für ballasthaltige Brennstoffe durch eine neuartige Kennzeichnung des Ballastgehaltes. Glückauf 95 (1959) Nr. 8 S. 463–470.
2. Unter Mol ist in diesen Rechnungen immer das Kilogramm-Mol (kmol) zu verstehen.
3. Bei dem abgerundeten Wert handelt es sich um den „Luftstickstoff“, also einschließlich der Edelgase und sonstigen Bestandteile. In Spuren treten auch auf: Neon (0,0018 Vol.-%), Helium(0,0005%), Krypton (0,0001%), Xenon (0,000009%) und Wasserstoff (0,0001%).
4. Beim Kohlensäuregehalt treten gewisse Schwankungen auf, der angegebene Wert (0,03 Vol.-%) stellt einen Mittelwert dar, der besonders in der Nähe industrieller Anlagen auch etwas höher liegen kann.
5. Der Sauerstoffgehalt des Brennstoffs ist abzuziehen.